Seminare für HNO Fachangestellte
Gutachten und Hörgeräteverordnung
Gutachten
Aus dem „Königsteiner Merkblatt“ ist nun die „Königsteiner Empfehlung“ geworden. Sie ist die Grundlage für Gutachter, die das Vorliegen einer Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr.2301 der Anlage 1 der BKV) prüfen und Aussagen über die MdE treffen müssen.
Besondere Bedeutung wird neuerdings den DPOAE und TEOAE`s beigemessen. Siehe im Vorwort – der Königsteiner Empfehlungen – Seite 10
In dem Kapitel: 3 Diagnostik (Allgemeines) auf den Seiten 22-26 der „Königsteiner Empfehlungen“, werden die genauen Meßparameter für die allgemeine Diagnostik erläutert.
Praxispersonal, daß beauftragt wird, die meßtechn. Untersuchungen zu den gutachterlichen Untersuchungen durchzuführen, muß deshalb in den funktiondiagnostischen Untersuchungsabläufen sehr gut und bestens geschult sein. Es reicht nicht aus, die Geräte bedienen zu können, nein um Fehler zu erkennen, oder gar zu vermeiden, muß die Arzthelferin die Normwerte und die Meßparameter exakt kennen.
Hörgeräteverordnung – Überprüfung:
Neufassung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung mit der Verpflichtung zu regelmäßiger Schulung in der Audiometrie:
Arztpraxen die diesem Anspruch gerecht werden wollen, müssen sich zukünftig an diese Qualitätssicherungsmaßnahmen halten. Es geht deutlich aus dem Paragraph 6 hervor, dass Praxispersonal regelmäßige Schulungen in der Audiometrie absolvieren muß.
Ferner wichtig für die Praxis sind die neuen Gebührenordnungspositionen 09373, 09374 die im Bewertungsausschuß nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V von der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses festgelegt wurden.
Lärmschutz beugt dauerhaft Lärmschäden vor